Der Fachbereich 3 - Bürgerdienste - der Stadt Kalkar ist als Jobcenter im Kreis Kleve zuständig für die Bewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Übersenden Sie Ihre Unterlagen nach Möglichkeit als PDF, da wir elektronische Akten führen. Mittwochs ist in der Zeit vom 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr freie Sprechstunde. Darüber hinaus sind persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter) beziehen oder deren Eltern Wohngeld plus oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz bekommen, können eine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeitenden an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Buchstaben A, V, | Frau Ehmig |
Buchstaben D ,F, G, J, L, N, O, R, T, W, Z | Herr van Elsbergen |
Buchstaben B, C, E, H, I, M, Q, S, U, X, Y | Frau Bullmann |
Buchstaben K, P, Sch, St | Frau van Beek |