Brauchtumsfeuer sind bei der Ordnungsbehörde der Stadt Kalkar anzuzeigen. Dabei muss folgendes beachtet werden:
Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege und müssen öffentlich zugänglich sein.
Sie sind bis spätestens 2 Wochen vor ihrer Durchführung bei der Ordnungsbehörde der Stadt Kalkar mit dem bereitgestellten Formular anzuzeigen. Hierbei sind die Vorgaben des Merkblattes für Brauchtumsfeuer einzuhalten. Das Feuer darf nur entzündet werden, wenn die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen Bußgelder gemäß dem Umwelt-Bußgeld-Katalog von bis zu 5.000,00 €.
HINWEIS:
Das Brauchtumsfeuer ist weiterhin gebührenfrei. Allerdings wird für die Bearbeitung, Überprüfung und Kontrolle eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,00 € erhoben.