Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz bekommen, können unter Umständen eine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter an. Nähere Informationen und Vordrucke finden Sie hier!