Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter) beziehen oder deren Eltern Wohngeld plus oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz bekommen, können eine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Nähere Informationen und Vordrucke finden Sie hier!
Den für Sie zuständigen Sachbearbeitenden der Stadt Kalkar finden Sie, wenn Sie den links folgen: Rechtskreis SGB II oder SGB XII sowie Familien im Wohngeld-oder Kinderzuschlagbezug.