Bescheinigung in Steuersachen

Allgemeines

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kalkar, wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Wer stellt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird, nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit, durch den Kommunalkassenverband in Bedburg-Hau ausgestellt.

Wie kann die Bescheinigung beantragt werden?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie telefonisch, per E-Mail, per Post oder bequem über unser Online-Formular beantragen.

Damit wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten können, teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:

  • Vollständiger Name und Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Zweck der Bescheinigung

Für Rückfragen ist die Angabe einer Telefonnummer bzw. einer E-Mail-Adresse, über die Sie erreichbar sind, hilfreich.

Kostet die Ausstellung der Bescheinigung?

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.

Ansprechperson

Thorsten Beekmann

Telefon: 02821 80667-13

Telefax: 02821 80667-20

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