Die Bauleitplanung nimmt die Aufgaben der Ortsplanung im Sinne des Baugesetzbuches wahr. Dazu zählen insbesondere die Verfahren zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne.
Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Bei der Aufstellung eines Bauleitplanes ist es erforderlich, die Wünsche und Interessen der Öffentlichkeit im Zuge der Abwägung mit den Zielen der Stadtplanung in Einklang zu bringen. Dies wird durch das Baugesetzbuch mithilfe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Baugesetzbuch sichergestellt.
Ebenfalls erfolgt neben der Beteiligung der Öffentlichkeit eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch.
Information und Beratung
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten zudem Auskünfte über aktuell geltende und zukünftige Bauleitplanungen. Sie werden zu allen Fragen der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung beraten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten zudem Informationen über die übergeordnete Regional- und Landesplanung für das Stadtgebiet Kalkar. Für weitere Informationen zur Regional- und Landesplanung stehen Ihnen die Seiten der Landesplanung und der Raumordnung zur Verfügung. Die Teilkarten des Regionalplanes finden Sie hier.
Ferner obliegt dem Aufgabenbereich Bauleitplanung die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen nach dem besonderen Städtebaurecht.