Abwasserbeseitigungsgebühren (Stand 01.01.2024)
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, die von angeschlossenen Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Die Benutzungsgebühren werden je Kubikmeter Abwasser festgesetzt. Sie betragen jährlich bei Einleitung in das öffentliche Kanalnetz:
für Privathaushalte und sonstige | 2,11 € |
für Gewerbe und Industriebetriebe mit einem Verbrauch (jeweils auf die Gesamtmenge bezogen) | |
bis 20.000 cbm | 2,11 € |
bis 100.000 cbm | 1,67 € |
bis 200.000 cbm | 1,32 € |
über 200.000 cbm | 1,04 € |
für Privathaushalte und sonstige, die gemäß § 12 Entwässerungssatzung der Stadt Kalkar vom 14.04.2003 an einem Druckentwässerungsnetz angeschlossen sind | 1,58 € |
Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr wird die Wassermenge zugrunde gelegt, die dem angeschlossenen Grundstück im Zeitraum Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres zugeführt worden ist.
Für die angeschlossenen Grundstücke werden jährlich 10 cbm Abwasser als Mindestgebühr in Rechnung gestellt.
Tipp zum Sparen (Wasserzwischenzähler für Gartenwasser): Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden (vor allem Gartenwasser). Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen durch eine auf seine Kosten eingebaute ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen (Wasserzwischenzähler).
Es ist zunächst die Anmeldung der geeichten Messeinrichtung (Wasserzwischenzähler) durch geeignete Belege (Installationsbescheinigung, Rechnung, etc.) bei der Stadt Kalkar anzuzeigen. Sofern dies erfolgt ist, ist der Zählerstand unaufgefordert bis zum 30. September eines jeden Jahres per Onlineverfahren der Stadt Kalkar mitzuteilen.
Niederschlagswassergebühren
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten bzw. überbauten und/oder versiegelten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,04 € (Stand 01.01.2024).
Dabei sind die bebauten und/oder befestigten Flächen mit folgenden Versiegelungsfaktoren zu gewichten:
Flächenart | Faktor |
---|---|
Dachflächen, verdichtete Pflaster und Fliesenflächen mit Fugenverguss, Schwarzdecken oder Betonflächen | 1,0 |
Wasserdurchlässiges Öko-Pflaster, Pflaster mit Schotterfugen, Rasengittersteine, Dachflächenbegrünung | 0,5 |
Die hierbei ermittelte Summe wird auf volle Quadratmeter abgerundet. Der sich daraus ergebende Wert ist die angeschlossene Grundstücksfläche.
Kleinkläranlagen/Abflusslose Gruben (Stand 01.01.2024)
Grundstückseigentümer, deren Gebäude nicht an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind, sammeln das auf ihren Grundstücken anfallende Abwasser in abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen. Für das Verbringen und die Entsorgung der Grubeninhalte sind folgende Gebühren zu zahlen:
Gebühr für die Entleerung von Kleinkläranlagen | 25,12 € je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes |
Gebühr für die Entleerung von abflusslosen Gruben | 13,12 € je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes |
Das Sammeln und Transportieren erfolgt bei "vollbiologischen" Kleinkläranlagen entsprechend der DIN 4261, Teil 4; die Schlammabfuhr erfolgt hierbei bedarfsgerecht, jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren.
Die Entsorgung von Kleinkläranlagen ohne Abwasserbelüftung (Mehrkammer-Ausfaulgruben und Mehrkammer-Absetzgruben) erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich.
Abflusslose Gruben sind mindestens einmal jährlich vollständig zu leeren.
Die Anmeldung zur Abfuhr der Kleinkläranlagen/abflusslosen Gruben erfolgt bei der Firma Peeters Landtechnisches Lohnunternehmen GmbH unter der Telefonnummer 02823 87475