Abfallbeseitigungsgebührenbefreiung

Allgemeines

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Bürgerbüro der Stadt Kalkar folgende Befreiungen erwirken:

  • Befreiung von der Personengebühr (Grundgebühr)
  • Befreiung von der Bioabfallgebühr
  • Bildung von Abfallgemeinschaften

Hierzu erfolgt eine Antragsausgabe beim Bürgerbüro. Alternativ können Sie auch entsprechende Formulare im unteren Bereich dieser Seite benutzen.

Voraussetzungen

Unter welchen Voraussetzungen Abfallgebührenbefreiungen möglich sind, erfahren Sie hier.