Allgemeines
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie den Pass sofort benötigt (zum Beispiel Vorlage der Reiseunterlagen) und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht zu dem Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie sofort.
Alle Deutschen, die in Kalkar ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Reisepass beantragen.
Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen. Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.
Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.
Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass ist nur für 1 Jahr gültig. Er wird nicht in allen Staaten zur Einreise anerkannt. Für die Einreise in die USA benötigen Sie beispielsweise ein zusätzliches Visum. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
notwendige Dokumente
Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie
- ein neues biometrietaugliches Passbild
- Ihren alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- Familienbuch oder Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem anerkannten Übersetzer notwendig)
- Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Reiseunterlagen, Flugbuchungsbestätigung)
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
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vorläufiger Reisepass | 26,00 € |