Allgemeines
Wenn Sie in eine Wohnung in der Stadt Kalkar einziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der Stadt Kalkar anmelden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die vorgeschriebene Frist nicht versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Nach § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist die vorwiegend benutzte Wohnung eines Einwohners seine Hauptwohnung. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie. Eheleute ohne Kinder gelten als Familie in diesem Sinne und müssen sich für eine gemeinsame Hauptwohnung entscheiden.
Familien (Eheleute/Elternteil mit minderjährigen Kindern) können gemeinsam angemeldet werden. Für volljährige Kinder können Eltern die Anmeldung nur vornehmen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden kann.
Für jede Anmeldung ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers notwendig. Personen, die in Ihr Eigentum einziehen, geben diese Wohnungsgeberbestätigung als Selbsterklärung ab.
In Einzelfällen kann die Vorlage von weiteren Unterlagen (Geburts-, Heirats-, Einbürgerungsurkunden usw.) notwendig werden. Wenn Sie Zweifel haben, welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall erforderlich sind, geben die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro gerne Auskunft.
notwendige Dokumente
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen sind mitzubringen - sofern keine Ausweisdokumente vorhanden sind, sind bitte Geburts- oder Heiratsurkunde (Familienstammbuch) mitzubringen
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.