Reisepass

Informationen zur Antragstellung

Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich. Die persönliche Vorsprache ist zwingend - unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild) - erforderlich.

Ferner wird für die Beantragung ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto benötigt. In Einzelfällen können die Vorlage von weiteren Nachweisen, wie z.B. eine Einbürgerungsurkunde, Geburtsurkunde und ggf.  zusätzlich die Eheurkunde notwendig sein.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist der/die Antragsteller/in in Bezug auf die Beantragung eines Reisepasses handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt.

Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Er hat sich auszuweisen und die Bestellungsurkunde vorzulegen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.

Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen. Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.

Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.

Digitale Passbilder: Neue Regelung ab dem 01. Mai 2025

Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Vorschriften für Passbilder in Kraft, um Manipulationen wie das sogenannte Morphing zu verhindern.

Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können. Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, sind künftig ausschließlich digitale Passbilder für die Beantragung von allen Personaldokumenten (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepässe und vorläufiger Reisepass) zulässig.

Die neue Neuregelung basiert auf den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Achtung: Passbilder für Führerscheinanträge sind von dieser Änderung ausgenommen!

Wo können Bürgerinnen und Bürger aus Kalkar digitale Passbilder erstellen lassen?

1. Zertifiziertes Fotostudio im Umkreis:
Lassen Sie Ihr Passbild in einem zertifizierten Fotostudio erstellen. Diese Studios übertragen die Fotos über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde. Eine Liste solcher Fotostudios finden Sie beispielhaft unter www.e-passfoto.de.

2. Bürgerbüro Kalkar:
Ab dem 01. Juni 2025 können die digitalen Passbilder alternativ auch direkt bei der Beantragung vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden. Dieser Service ist gebührenpflichtig.

Hinweise zur Abholung

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, und kann so frühestens ca. 6 - 8 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden. Die Aushändigung kann an den Antragsteller oder die Antragstellerin oder an eine bevollmächtigte Person erfolgen. Auch der oder die Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin oder dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie oder er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Sollten Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, gibt es gegen Aufpreis die Möglichkeit eines Expressverfahrens, dieses gewährleistet, dass der Reisepass innerhalb von 5-6 Werktagen von der Bundesdruckerei geliefert wird.

Weiterführende Informationen

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf www.auswaertiges-amt.de.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Die Abgabe eines Fingerabdruckes ist seit dem 1.November 2007 vorgeschrieben.

vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie den Pass sofort benötigt (zum Beispiel Vorlage der Reiseunterlagen) und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht zu dem Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Gebühren

DienstleistungGebühr
Reisepass bei Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr37,50 €
Reisepass bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr70,00 €
zusätzliche Gebühr im Expressverfahren32,00 €