Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe nach dem SGB XII

Der Fachbereich 3 - Bürgerdienste - der Stadt Kalkar ist zuständig für die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Personen, die älter als 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Jeder Fall ist individuell zu betrachten bzw. zu berechnen. Bitte sprechen Sie uns an, welche Unterlagen bzw. Angaben benötigt werden.

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter) beziehen oder deren Eltern Wohngeld plus oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz bekommen, können eine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Sprechen Sie Ihre Sachbearbeiterin an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.