Personenstandsurkunde

Allgemein

Die Personenstandsregister werden beim Standesamt am Ort des Ereignisses (Geburt, Sterbefall, Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft) geführt. Nur das registerführende Standesamt kann Ihnen die gewünschten Urkunden ausstellen.

Arten von Urkunden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Auszüge aus dem Geburtsregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister

Wer kann Urkunden beantragen?

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Auskunft aus den Registern sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren oder Abkömmlingen.

Alle anderen Personen (zum Beispiel auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen) müssen ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde beziehungsweise Auskunft glaubhaft machen (Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid, Urteil).

Die Ahnenforschung begründet beispielsweise kein rechtliches Interesse.

Bei persönlicher Abholung ist ein gültiger Personalausweis/Reisepass oder Führerschein vorzulegen. Von allen anderen Personen ist darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person notwendig.

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