Bauordnung

Bei der Realisierung von Bauvorhaben sind eine Vielzahl Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften sowie technische Baubestimmungen zu beachten.

Die Abteilung Bauordnung der Stadt Kalkar ist in diesem Zusammenhang für die Abwicklung von Verfahren gemäß § 63 des Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) zuständig.

Daneben nimmt die Abteilung Bauordnung im Sinne der Stadt Kalkar zu allen Baumaßnahmen, die im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB, im sogenannten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im sogenannten Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen, Stellung.

Zudem besteht bei gewissen Vorhaben, welche im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen und dessen Festsetzungen in allen Einzelheiten enstprechen, die Möglichkeit ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 63 BauO NRW 2018 durchzuführen, welches über die Stadt Kalkar als freistellende Behörde abgebildet wird.

Vor Einreichung eines Bauantrages bei der Kreisverwaltung Kleve oder eines Antrages auf Genehmigungsfreistellung, ist es ratsam eine Bauberatung bei der Stadt Kalkar - Abteilung Bauordnung - zur Klärung offener Fragen in Anspruch zu nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten zuständigen Mitarbeiter.

Das Bild zeigt einige neue Häuser in Kalkar

Antragsvorlagen finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite. Weitere Dokumente und interessante Informationen rund um das Bauen finden Sie u.a. auf der Homepage der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und unter der Rubrik "Bauen & Wohnen" bei der Kreisverwaltung Kleve.

Ansprechperson

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