Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Bebauungspläne
Zurzeit keine Beteiligungen.
Flächennutzungsplan/ -änderungen
Zurzeit keine Beteiligungen.
Sonstige baurechtliche Satzungen
Zurzeit keine Beteiligungen.
Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Bebauungspläne
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone
Flächennutzungsplan/ -änderungen
Zurzeit keine Beteiligungen.
Sonstige baurechtliche Satzungen
Zurzeit keine Beteiligungen.
Erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB
Bebauungspläne
Zurzeit keine Beteiligungen.
Hinweise
Aktuell stellt die Stadt Kalkar die Bebauungspläne sukzessiv auf den Standard X-Planung (X-Plan-GML) um. Jedoch liegen zum Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht alle Pläne in x-plan-konfomer vollvektorieller Form vor und werden erst zum Satzungsbeschluss entsprechend aufbereitet. Die bereits nach dem neuen Standard aufbereiteten Planverfahren sind neben den für die Beteiligung erforderlichen Unterlagen (Planzeichnung, Begründung, gegebenenfalls Fachgutachten) mit einem zielgerichteten Link zum jeweiligen Plan im Geoportal Niederrhein versehen, wo auch die X-Plan-GML hinterlegt ist. Dabei ist zwischen vollvektoriellen Plänen und Teilvektoriellen Plänen zu unterscheiden. Bei Vollvektoriellen Plänen sind alleTeilflächen des Bebauungsplanes mit Sachdaten hinterlegt, sodass Informationen u.a. über die Flächenfestsetzung oder Geschossigkeit des jeweiligen Gebietes direkt abgerufen werden können. Bei teilvektoriellen Plänen ist ausschließlich ein Geltungsbereich dargestellt. In beiden Fällen können die für die Beteiligung maßgeblichen Dokumente (Rechtsplan, Begruendung) sowie die weiteren Unterlagen direkt vom Geoportal heruntergeladen werden. Bei Fragen rund um das Thema X-Planung wenden Sie sich gerne an Herrn Saegert aus der Abteilung Stadtplanung.
Alle hier gezeigten Planentwürfe dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Anprechpartner/in.
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