Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist auch der Stadt Kalkar ein wichtiges Anliegen.

Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Kalkar und die Rechte, die sich ab dem 25.05.2018 aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ergeben, wenn Sie Formulare aus dem Internetangebot der Stadt Kalkar ausfüllen.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Person im Sinne der EU-DSGVO ist

Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar
Markt 20, 47546 Kalkar
E-Mail: info@kalkar.de
DE-Mail: info@kalkar.de-mail.de
Telefon: 02824 13-0
Telefax: 02824 13-234

Die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Kalkar lauten:

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
Beauftragte für Datenschutz & IT-Sicherheit
Friedrich-Heinrich-Allee 130, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 02842 9070-425 oder 02842 9070-121
Telefax: 02842 92732-425 oder 02842 92732-121
E-Mail datenschutz@krzn.de
Internet www.krzn.de

Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Die Stadt Kalkar verarbeitet personenbezogene Daten, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben von der betroffenen Person erhält. Darüber hinaus erhält sie Daten von folgenden öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen wie z. B.:

  • andere Behörden
  • Handelsregister
  • Gewerberegister
  • Vollstreckungsorgane
  • Unternehmen (z. B. Deutsche Post AG)
  • Gerichte
  • Sonstige Dritte, für die die betroffene Person eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z. B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)

Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden z. B. folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

  • Adresse/Kontaktdaten (z. B. auch von Dritten wie Betreuer/in, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation)
  • Personendaten (z. B. Name, Titel, Geburtsdatum)
  • Bankverbindung/Mandat (z. B. IBAN, Namen und Adresse eines/einer Dritten, sofern ein entsprechendes Mandat erteilt wurde)
  • Daten zur Leistungsbeziehung/Produkten/Nutzungen (z. B. Kassenzeichen, Zahlungsmodalitäten)
  • Buchungsbelege (z. B. zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)
  • archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr)

Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f EU-DSGVO):

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware.

Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Die Stadt Kalkar verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:

  • Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) EU-DSGVO
  • Die Wahrnehmung von Aufgaben durch die Kommune liegt im öffentlichen Interesse. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Kalkar erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist neben der EU-DSGVO das Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie andere spezialgesetzliche Regelungen.
  • Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) EU-DSGVO
  • Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.
  • Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) EU-DSGVO
  • Die Stadt Kalkar verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder Aufbewahrungspflichten nach entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen.

Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben genutzt. Dabei handelt es sich z. B. um folgende Zwecke:

  • Genehmigung eines Bauantrages
  • An-, Ab- und Ummeldungen beim Bürgerbüro
  • Bewilligung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII
  • Erhebung, Erstattung und Beitreibung von Grund-, Gewerbe, Hunde- oder Vergnügungssteuern, Erschließungs- oder Kanalanschlussbeiträgen
  • Bearbeitung von Stundungsanträgen
  • Gewinnung von Lastschriftzahlern
  • Abwicklung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person
  • Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten wie Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in, Ansprechpartner/in für juristische Personen im nicht privaten Bereich)
  • Erstellung von Kennzahlensystemen
  • Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

Wer bekommt die Daten?

Innerhalb der Stadt Kalkar erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Auch von der Stadt Kalkar beauftragte externe Dienstleister können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein z. B.:

  • Externe Dienstleister für telefonische und schriftliche Sachbearbeitung
  • Druck-/Postdienstleister
  • Geldinstitute
  • andere Behörden
  • Inkassounternehmen / Vollstreckungsorgane / Drittschuldner
  • Landesrundfunkanstalten
  • Gerichte
  • Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z. B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in)

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.

Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?

Die erhobenen Daten werden von der Stadt Kalkar unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist:

  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
  • Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Sofern Daten lediglich noch zu den vorgenannten Zwecken aufbewahrt werden, ist der Zugriff auf diese Daten eingeschränkt, d. h. sie stehen der Sachbearbeitung in der Regel nicht mehr zur Verfügung (Sperrung). Die Daten sind nicht mehr veränderbar und dienen ausschließlich der Aufbewahrung.

Welche Datenschutzrechte bestehen?

Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht gegenüber der Stadt Kalkar nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 EU-DSGVO für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt.

Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO

Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 EU-DSGVO das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a) bis h) EU-DSGVO.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO

Sollten die von der Stadt Kalkar verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht, eine Berichtigung bzw. eine Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO

Nach Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann nicht verlangt werden, sofern die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Hierbei kommen insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Stadt Kalkar in Betracht. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht demnach nicht, wenn die Verarbeitungszwecke weiterhin vorliegen oder gesetzliche Regelungen die Stadt Kalkar verpflichten, die Daten weiterhin aufzubewahren.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchstabe a) bis d) EU-DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die bei der Stadt Kalkar gespeicherten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und diese deshalb noch nicht gelöscht werden sollen.

Einzelfallbezogenes Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Kalkar ist für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) EU-DSGVO) oder für die eine rechtliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) EU-DSGVO). Es besteht daher das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben. Die Gründe sind nachzuweisen.

In der Regel liegen jedoch bei der Stadt Kalkar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, weshalb trotz eines Widerspruchs eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Stadt Kalkar erfolgen darf.

Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25.05.2018, der Stadt Kalkar gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.

Besteht ein Recht auf Beschwerde?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten?

Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für die betroffene Person aus den jeweiligen spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. Bundesmeldegesetz, SGB X).

In wieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 EU-DSGVO findet bei der Stadt Kalkar nicht statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werden von der Stadt Kalkar nicht erhoben oder gespeichert.

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