Maskenpflicht gilt auch an den Bushaltestellen

Die Schülerinnen und Schüler gehen in unserer Stadt sehr verantwortungsvoll mit den Herausforderungen der Pandemie um.
Für viele Schülerinnen und Schülern bedeutet dieses, eine OP-Maske oder eine Alltagsmaske nicht nur im Unterricht, im Gebäude und auf dem Schulgelände zu tragen, sondern auch im Bus auf dem Weg zur Schule oder zurück nach Hause.
Die Coronaschutzverordnung besagt jedoch eindeutig (§ 3.2), dass eine solche Maske auch bei Nutzung der Einrichtungen - und die Bushaltestelle ist eine solche Einrichtung - zu tragen ist. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz weist auf diesen Umstand, auch im Namen der Schulleitungen, mit Nachdruck hin. Bei Nichtbeachtung sind gegebenenfalls Bußgelder auszusprechen. Die Bürgermeisterin appelliert an die gegenseitige Rücksichtnahme.