Kreis Kleve bietet weitere 1.000 Termine für Kinderimpfungen in Goch und Geldern an

Der Kreis Kleve bietet mehr als 1.000 weitere Impftermine für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren an. Diese finden an elf Tagen zwischen dem 7. und 21. Januar 2022 statt. Fünf dieser Termine bietet der Kreis Kleve in der festen Impfstelle im ehemaligen Aldi-Markt in Goch, Gartenstraße 6, an; sechs finden im Bürgerforum Geldern, Issumer Tor 36, statt. Impfberechtigt sind Kinder, die am Tage der Erstimpfung zwischen fünf und elf Jahre alt sind und in Deutschland leben bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Verwendet wird ausschließlich der Kinderimpfstoff des Herstellers Biontech.

Die Termine können ab sofort online unter www.impftermine-kreis-kleve.de gebucht werden. Bitte auf die Verlinkung zu den „Kinder-Impfterminen" achten. Die Zweitimpfung findet drei Wochen nach der Erstimpfung am gleichen Ort statt und wird automatisch im System hinterlegt. Für die Zweitimpfung muss also kein zusätzlicher Termin gebucht werden.

Um die Nachfrage kalkulieren zu können, müssen Eltern für alle zu impfenden Kinder einen separaten Impftermin buchen. Sollten zeitgleich nicht mehrere Termine frei sein, können Geschwister mit unterschiedlichen Impfterminen aber zusammen geimpft werden. Die Kinder müssen durch mindestens einem Erziehungsberechtigten zur Impfung begleitet werden.

Die Kinder-Impfungen finden getrennt von den Impfangeboten für Erwachsene statt. Bei diesen Terminen muss ein Kinderarzt vor Ort sein. Zudem ist dann ausschließlich der Kinder-Impfstoff vorrätig. Es ist also nicht möglich, Erwachsene an diesen Terminen zu impfen. Kinderimpfungen finden ebenfalls ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung statt.

Die Ständige Impfkommission „STIKO" empfiehlt momentan die COVID-19-Impfung für diese Altersgruppe für Kinder mit verschiedenen Vorerkrankungen. Eine Impfempfehlung gibt es zudem für Kinder, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z.B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Es können aber generell auch Kinder ohne Vorerkrankungen nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.