Informationen über die Winterwartung

Das Bild zeigt eine Winteransicht in Kalkar

Die Stadt Kalkar führt die Reinigung (auch Winterwartung) der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen durch, soweit die Reinigung nicht den Grundstückeigentümern übertragen ist. Die Einteilung der Straßen ist dem zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung gehörigen Straßenverzeichnis zu entnehmen.

Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 14. November 2013 neben einer Anpassung der Gebühren auch einige Änderungen beschlossen, die sich klarstellend auf die Winterwartungsregelungen in der Stadt Kalkar auswirken und seit dem 1. Dezember 2013 in Kraft getreten sind.

Die Reinigung der Gehwege ist bekanntlich komplett auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.

Die Übertragung der Reinigung bedeutet, dass jeder Eigentümer dafür verantwortlich ist, dass auf dem Gehweg vor seinem Grundstück Kehricht und sonstigen Unrat unverzüglich entfernt wird. Im Winter hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg von Schnee und Eis freigehalten wird.

Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist beidseitig ein Streifen von 1 Meter Breite ab begehbarem Straßenrand (eine sog. "Gehbahn") von Eis und Schnee freizuhalten. Bei Straßen mit nur einem Gehweg ist die andere Straßenseite nicht zu räumen, weil dann für Fußgänger eine Nutzungspflicht des Gehweges besteht. Separate Fußwege, durch die keine Grundstücke erschlossen werden (sog. „Verbindungswege"), sind von der Winterwartung ausgenommen.

Bei einem Sturz oder ähnlichem auf einem nicht gereinigten bzw. nicht von Schnee und Eis befreiten Gehweg ist der Eigentümer des an den Gehweg angrenzenden und durch ihn erschlossenen Grundstücks für den daraus entstehenden Schaden haftbar. Die Winterwartung auf den Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen wird für gefährliche und verkehrswichtige Bereiche, wie z. B. den Ortsdurchfahrten durch den Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar vorgenommen.

Die Straßen, welche nicht von der Winterwartung der Stadt Kalkar erfasst sind, werden nicht von Eis und Schnee befreit. Die Benutzung dieser Straßen erfordert daher eine besondere Vorsicht der Verkehrsteilnehmer.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Steueramt der Stadtverwaltung Kalkar unter der Telefonnummer 02824 13-134 gerne zur Verfügung.

Link zu den Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren