Erna Suhrborg-Preis

Nach dem Erfolg des erstmalig 2017 ausgeschriebenen Wettbewerbs wird dieser Kunstpreis zum zweiten Mal an eine autodidaktische Künstlerin vergeben. Gestiftet vom Sohn der bekannten Weseler Malerin Hans Dieter Suhrborg und seiner Ehefrau Gabriele, winkt der Siegerin ein Preisgeld in Höhe von 1.500€ sowie eine Einzelausstellung in der Niederrheinischen Sparkasse Wesel. Dieser Kunstpreis wird in Nordrhein- Westfalen ausgeschrieben und findet in Zusammenarbeit mit dem Städtischen Museum Wesel statt. Die Preisverleihung findet an keinem passenderen Tag als dem Weltfrauentag statt: Sonntag, den 8. März 2020. Erstmalig wird es einen Nachwuchspreis für Schülerinnen aus Wesel geben. Erna Suhrborg, 1910 in Krefeld geboren und ausgebildete Lehrerin für Kunstgewerbe, lebte bis zu ihrem Tod 1995 in Wesel. Unbeeinflusst von aktuellen Kunstströmungen erarbeitete sie ihren eigenen, abstrakten, gegenstandslosen Malstil. Andeutungen von Landschaften und Naturimpressionen finden sich in ihren frühen Werken und in ihrem expressionistischen Spätwerk. In einer Schaffenszeit von mehr als 50 Jahren entstandenKunstwerke von bemerkenswerter Qualität.

Durchführungsbestimmungen für die Vergabe des Erna Suhrborg-Preises
Für die Verleihung des Erna Suhrborg-Preises gelten folgende Durchführungsbestimmungen:

1. Teilnahmeberechtigung
Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung (im Bereich von NRW geboren oder lebend) ist durch die Kopie des gültigen Personalausweises der Bewerberin oder eine aktuelle Meldebescheinigung oder durch die Kopie der Geburtsurkunde nachzuweisen.

2. Bewerbungsfrist
Das Städt. Museum Wesel fordert öffentlich zur Bewerbung um den Erna Suhrborg- Preis 2020 auf. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2019.

3. Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung ist ausschließlich elektronisch zu adressieren an: kultureinrichtungen@wesel.de. Entsprechende Scans und digitale Fotos sind beizufügen.

4. Bewerbungsunterlagen
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung (siehe 1.)
- Darstellung des künstlerischen Werdegangs mit biografischen Angaben aus denen insbesondere hervorgeht, dass keine professionelle Ausbildung als Künstlerin/ kein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem künstlerischen Bereich erfolgte (max. 2.500 Zeichen).
- Liste mit wichtigen Ausstellungen
- Drei Werke für das künstlerische Schaffen in Form von maximal drei Fotos je Kunstwerk (Auflösung mind. 300 dpi, jpg-Format)
- Zusicherung, dass die drei Werke ohne Zuhilfenahme anderer entstanden und im Eigentum der Künstlerin stehen (s. Anlage).
- Max. drei Links zu Katalogen
- Kontaktdaten
- Zustimmung zur Veröffentlichung der Darstellung des künstlerischen Werdegangs mit biografischen Angaben und Unterlagen zum künstlerischen Werk während der Ausstellung, zu Presseterminen und anderen öffentlichkeitswirksamen Anlässen (s. Anlage).

5. Verfahren

(1) Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen lassen Fachleute des Städt. Museums mehrere Bewerberinnen und Kunstwerke zum weiteren Verfahren zu.
(2) Nach der Vorauswahl können die ausgewählten Künstlerinnen gebeten werden, die Originale der eingereichten Arbeiten vorzustellen. Damit soll gewährleistet sein, dass die Fotografien den Originalen entsprechen. Sollte die Anreise unverhältnismäßig schwierig sein, könnte per Video-Besprechung der Nachweis erbracht werden.
(3) Die danach ausgewählten Künstlerinnen erhalten eine endgültige Zusage für die Ausstellung im Städt. Museum vom 26. Januar bis 8. März 2020. Die nicht zugelassenen Künstlerinnen erhalten eine Benachrichtigung.
(4) Die Besucher und Besucherinnen der Ausstellung zum Erna Suhrborg-Preis in der Galerie im Centrum (Ritterstraße 12-14, 46483 Wesel) stimmen vom 26. Januar bis zum 1. März 2020 über die gezeigten Werke ab. Die Fach-Jury besteht aus der Bürgermeisterin der Stadt Wesel, derKulturbeauftragten der Stadt Wesel, den Stiftern des Preises, dem Vertreter der Niederrheinischen Sparkasse, der Vertreterin des Niederrheinischen Kunstvereins sowie zwei weiteren Fachjuroren/Fachjurorinnen. Die Ergebnisse der Besucher/-innenbefragung und der Fachjury werden zusammengefasst. Die Preisverleihung findet am 8. März 2020, um 11.30 Uhr, im Foyer des Städt. Bühnenhauses statt
(5) Die Künstlerinnen die im Städt. Museum ihre Kunstwerke ausstellen, müssen bei der Preisverleihung persönlich anwesend sein.
(6) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Richtlinie für die Vergabe des Erna Suhrborg-Preises 2020

1. Allgemeines
Das Städt. Museum Wesel vergibt jedes dritte Jahr den von Hans Dieter und Gabriele Suhrborg gestifteten „Erna Suhrborg-Preis". Die Auszeichnung wird für bildende Künstlerinnen vergeben, die sich -wie die Namensgeberin des Preises- durch eine hohe Qualität ihres künstlerischen Schaffens auszeichnen, ohne ein künstlerisches Hochschulstudium abgeschlossen zu haben.
2. Preise
Der Erna-Suhrborg-Preis besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 1.500€, verbunden mit einer Einzelausstellung in der NiederrheinischenSparkasse Wesel im Herbst 2020. Es wird vorausgesetzt, dass die Preisträgerinnen für die geplante Ausstellung ihre Arbeiten in einem später zu vereinbarenden, ausstellungstypischen Umfang zur Verfügung stellen können.
3. Teilnahmeberechtigung
Um den Erna-Suhrborg-Preis kann sich bewerben, wer
- als bildende Künstlerin in Nordrhein-Westfalen lebt oder geboren wurde,
- keinen Hochschulabschluss in einem künstlerischen Bereich erworben hat und
- über Ausstellungserfahrung verfügt.
Die Teilnahme an der Vernissage am 26. Januar 2020, 11.30 Uhr (Foyer Städt. Bühnenhaus Wesel) und der Preisverleihung am 8. März 2020, 11.30 Uhr (Foyer des Städt. Bühnenhauses Wesel) bei entsprechender Zulassung, sh. Durchführungsbestimmungen, wird erwünscht.
4. Verfahren
Das Städt. Museum Wesel fordert öffentlich zur Bewerbung um den Erna Suhrborg- Preis 2020 auf. Anmeldeschluss ist am 30. September 2019.Die Entscheidung über die Preisträgerinnen des Erna Suhrborg-Preises treffen die Besucher/innen der Wettbewerbsausstellung und eine Fach-Jury.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alles Weitere regeln die Durchführungsbestimmungen

 

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