3G-Regel ab 10. Januar 2022 bei der Stadtverwaltung

Das Bild zeigt ein Schild zur Coronavirus-Pandemie.

Besucher und Besucherinnen der Stadtverwaltung Kalkar benötigen ab Montag, 10. Januar 2022, nicht nur einen Termin und müssen mindestens eine medizinische Maske tragen. Sie müssen auch nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Aufgrund der zu erwartenden dynamischen Entwicklung in der Corona-Infektionslage gilt „3G“ in der Stadtverwaltung Kalkar. Für alle Besucherinnen und Besucher des Verwaltungsgebäudes gilt dann für die Wahrnehmung sämtlicher Termine und Vorsprachen eine 3G-Zutrittsbeschränkung. Das bedeutet, dass nur noch folgenden Personen der Zutritt gewährt wird:

  • Vollständig geimpfte Personen mit Impfnachweis
  • Genesene Personen mit Genesenen-Nachweis
  • Getestete Personen mit einem nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests. Corona-Selbsttests werden nicht akzeptiert. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

In Kalkar stehen ausreichend Testmöglichkeiten zur Verfügung. Die Nachweise werden durch die Mitarbeitenden an der Information überprüft.