Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB über die 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 006 - Schwanenhorst
Zielstellung des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausssetzungen zur Errichtung einer Doppelhausbebauung im Stadtteil Kalkar.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 066 - Dammweg
Zielstellung des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung innerhalb des Siedlungszusammenhanges des Kalkarer Stadtteils Altkalkar.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geletungsbereich dargestellt:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen
Zielstellung des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes mit bedarfsgerechtem Wohnraum innerhalb des Siedlungsbereiches des Kalkarer Stadtteils Altkalkar.
In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geletungsbereich dargestellt:
Genaue Informationen zur Einsicht in die Änderungsverfahren entnehmen sie bitte dem Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 05/2024) vom 08.04.2024 (abrufbar unter https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/amtsblatt/).